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07.09.2009: „Russinische“ Frage – den Weg aus der Sackgasse finden.

Am 13. März 2009 hat die Regierung der Republik Podkarpatskaja Rus eine Erklärung abgegeben, die im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten anlässlich des 70-jährigen Jubiläums der Karpatoukraine verfasst wurde – anlässlich der Feierlichkeiten, an denen auch der ukrainische Präsident Victor Yushchenko teilgenommen hat. In diesem Dokument, wurde unter anderem betont, dass durch diese feierlichen Aktivitäten die Kiewer Regierung die Gründung der nationalen Autonomie der russinischen Republik Podkarpatskaja Rus und die Souveränität der Republik Podkarpatskaja Rus de-facto anerkannt hat 1.
(1.Zum ersten Mal wurde die nationale Autonomie den Russinen nach dem ersten Weltkrieg im Rahmen der damaligen Tschechoslowakei durch die Benennung der Region zum aunonomen Gebiet „Podkarpatskaja Rus“ und später souveränen Staat mit dem Namen „Karpatoukraine“ zugesprochen).

Yushchenko, mit seiner Teilnahme am 14. März 2009 an Jubiläumsfeiern der Republik Podkarpatskaja Rus „Karpatoukraine“, hat als erster ukrainischer Präsident den Status des Staates Podkarpatskaja Rus de-facto anerkennt, den die Russinen am 1. Dezember 2008 de-jure wiederhergestellt haben. Somit hat die Ukraine durch die 9 tägigen glanzvollen Feste als erster Staat die Souveränität von Podkarpatskaja Rus anerkannt. Das ist auch nicht seltsam, denn dadurch – durch die Anerkennung der Staatlichkeit von Podkarpatskaja Rus „Karpatoukraine“ – hat sich die Ukraine endlich für die Lösung der russinischen Frage in Mitteleuropa entschieden und für die gutnachbarlichen Beziehungen mit ihrem südwestlichen Nachbarn, Republik Podkarpatskaja Rus, eingesetzt. So ist der Wortlaut des Dokumentes.

Jedoch ist nicht alles so einfach, wie es sich die Führer der russinischen Bewegungen vorstellen.

Ukrainische Sicherheitsdienste haben nicht auf die Anklage verzichtet, die vor einiger Zeit gegen den Führer der russinischen Bewegung gestellt wurde. Gemeint ist die Anklage gegen den Leiter des „Sojmes (Parlamentes) der podkarpatischen Russinen», den Ierodiakon Dmitrij Sidor, der des „Angriffes auf die territoriale Ganzheit und Unantastbarkeit der Ukraine“ beschuldigt wird. Zur Zeit ist er von der Meldepflicht entbunden, die ihm auferlegt wurde, weil er der Angeklagte im Prozess wegen „verfassungswidriger Aufrufe zur Veränderung der territorialen Grenzen und der Staatsgrenze von Ukraine“ ist. Es ist allerdings bekannt, dass diese Anklage als Reaktion auf die Erklärung des Sojmes folgten, dass auf dem Territorium der Podkarpatskaja Rus die nationale Autonomie der Russinen wiederhergestellt und sogar eine Regierung gebildet wurde (die Erklärung des Sojms wurde am 1. Dezember 2008 verkündet).

Da Sendungen des ukraninischen Fernsehens und Mitteilungen ukraninischer Presse in Bezug auf die russinische Problematik wohl wenig objektiv sind, müsste man die Geschichte der russinischen Frage erforschen, um eine Antwort auf die Frage herauszufinden, wer nun die Russinen sind und woher die Bezeichnung Podkarpatskaja Rus überhaupt stammt?

Bevor man mit dieser Recherche anfängt, müsste man sagen, dass moderne Wissenschaft unterschiedliche Herangehensweisen in Bezug auf die Definition des Begriffe „Volk“, „Ethnie“ und auf die Formen politischer Selbstbestimmung konkreter Völker anbietet. Die Ethnografie lehrt, dass weder Gemeinsamkeit der Herkunft, noch Religion, noch gemeinsame Kultur, noch individuelles Selbstbewußtsein zu eindeutigen Kriterien (Prinzipien) gehören, die ein bestimmtes Volk (Ethnie) von anderen Völkern (Ethnien) abgrenzen können. Dementsprechend werden auch unterschiedliche Herangehensweisen an die Handhabung der Probleme der nationalen Selbstbestimmung kleiner Völker angeboten: von der Gründung eines unabhängigen Staates, über administrative oder national-kulturelle Autonomie, über die Föderalisation des „übergeordneten“ Staates, über allgemeine Demokratisierung, bis zur Quotierung der Vertretung von nationalen Minderheiten in gesellschaftlichen Machtstrukturen.

Wie Erfahrungen aus vielen Ländern zeigen, schließt die national-kulturelle Autonomie und sogar der Status eines Subjektes der Föderation (verstanden als eine Form der inneren Selbstbestimmung) das Problem der Minderheitsrechte nicht in vollem Umfang aus. Es ist auch damit verbunden, dass es unter den Fachleuten des internationalen Rechts keine allgemeingültige Verständigung in Bezug auf den Terminus „Minderheit“ gibt. Die lebhafte Diskussion in diesem Zusammenhang ihrerzeit in den Vereinten Nationen führte zu keinem Erfolg.

Das Problem der Minderheiten wurde vom internationalen Recht in den 1950er Jahren des 20. Jh. aufgehoben: seit dieser Zeit beschäftigt sich auch die UNO aktiv mit dieser Frage. Allerdings gibt es bis heute kein allgemein anerkanntes internationales Dokument zur Frage der Minderheitsrechte. Obwohl im Artikel 27 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte von Personen, die ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören, diesen Personen das Recht anerkannt wird, die eigene Kultur und Muttersprache zu benutzen, sich zur eigenen Religion zu bekennen und eigene religiöse Ritualien zu erfüllen, gibt es gleichzeitig im Pakt außer der Deklaration nichts, was für die konkrete Umsetzung der Minderheitsrechte sprechen könnte. Der Hauptgrund dafür, wie man leicht vermuten kann, liegt darin, dass viele Staaten konkretere Aussagen fürchten müssen, denn eine konkretere Anerkennung der Minderheitsrechte könnte problemlos in separatistische Bestrebungen entarten.

Der Fortschritt europäischer Organisationen bei der Entwicklung von Standards in Bezug auf Minderheiten war Anreiz für die UNO-Generalversammlung zur Verabschiedung der Resolution (47/135) über Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, oder religiösen, oder sprachlichen Minderheiten angehören, im Dezember 1992.

Die Resolution fasst Pflicht der Staaten (Artikel 1) in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten zusammen, die Existenz der Minderheiten im Rahmen ihrer anerkannten Territorien, ihre nationale, ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Eigenart zu schützen, d.h. das Recht der kleinen Völker auf das Leben zu beachten. Unter den Rechten von Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2), werden folgende Rechte genannt:
1. Das Recht, ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, sich zu ihrer eigenen Religion zu bekennen und sie auszuüben und sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen, privat und in der Öffentlichkeit, frei und ohne Einmischung oder Diskriminierung jedweder Art;
2. Das Recht auf volle Teilnahme am kulturellen, religiösen, sozialen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben;
3. Das Recht auf wirksame Beteiligung an den auf nationaler und gegebenenfalls regionaler Ebene getroffenen Entscheidungen, welche die Minderheit betreffen, der sie angehören, oder die Regionen, in denen sie leben, in einer Art und Weise, die mit den Rechtsvorschriften ihres Landes nicht unvereinbar ist;
4. Das Recht, eigene Vereinigungen zu gründen und zu unterhalten; sowie, ohne jegliche Diskriminierung freie und friedliche Kontakte mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe und mit Angehörigen anderer Minderheiten herzustellen und zu pflegen, sowie Kontakte über die Grenzen hinweg mit Bürgern anderer Staaten, mit denen sie nationale oder ethnische, religiöse oder sprachliche Gemeinsamkeiten verbinden.

In Anbetracht der ausserordentlichen Komplexität und der Sensibilität des Problems sowie der Befürchtungen mehrerer Staaten dass das Dokument falsch gedeutet werden und separatistische Bestrebungen seitens der Minderheiten aufkommen könnten, lautet der Wortlaut der Resolution im Punkt 4 des Artikels 8 unzweideutig: „Diese Erklärung ist nicht so auszulegen, als gestatte sie eine Tätigkeit, die im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen steht, einschließlich der souveränen Gleichheit, der territorialen Unversehrtheit und der politischen Unabhängigkeit der Staaten“.

Falls Russinen sich als eine Minderheit verstehen, können sie – sich auf die Resolution (47/135) der UNO-Generalversammlung stützend - die Gesamtheit in der Resolution aufgelisteten Minderheitsrechte für sich beanspruchen, die auch dem Punkt 4 des Artikels 8 der Resolution nicht widersprechen. Was sind aber nun Russinen?

Für den Staat Ukraine sind Russinen eine Subethnie der Ukrainer, die einige Besonderheiten wegen der langfristigen Separation von der ukrainischen Nation aufweist. Die ukrainische Enziklopädie sagt folgendes: „Als Russinen bezeichnet man Ukrainer, die im West-Süden der Ukraine ansässig sind. Diese Bezeichnung war besonders in der Zeit der Unterjochung dieser Territorien durch Österreich-Ungarn verbreitet. Einige historische Bedingungen, die Originalität ihrer Sprache und Kultur bedingt haben, sind: eine langwierige ausländische Herrschaft, Zergliederung dieser Bevölkerungsgruppe durch Staatsgrenzen, soziale und nationale Unterdrückung, Assimilationspolitik der ausländischen feudalen und bürgerlichen Herrscher“.

Die Russinen dagegen halten sich selbst für die vierte ostslawische Ethnie mit einer jahrhundertelange Geschichte, deren Wurzeln sogar tiefer als die Wurzeln des ukrainischen Volkes liegen. Dabei gründen ihre Ansichten Ideologen und Teilnehmer moderner russinischer Bewegung auf folgenden Postulaten:
1. Podkarpatische (Vorkarpathische) Russinen(2) leben seit dem frühem Mittelalter als authochtones Volk in den Tälern der Karpaten und sind eine Nation seit der von ihnen realisierten Selbstbestimmung am 21. Dezember 1918 – mit Ausnahme der Russinen von Wojwodina in Serbien, die vor 250 Jahren durch die Kaiserin Maria-Teresia dorthin zwanghaft umgesiedelt wurden, sowie der aus dem Süden Polens in 1944-1946 deportierten Russinen.
(2.Eine korrektere Bezeichnung dieser Ethnie wäre „Russinen aus dem Süden der Karpaten“. Diese Bezeichnung wurde von Diplomaten in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg bei der Neuordnung Europas vorgeschlagen. Solch eine Bezeichnung schließt eine mögliche Verwirrung durch Abspaltung von Russinen Galiziens auf nord-östlicher Seite von Karpaten, denn beide Völker sind infolge der Isoliertheit voneinander im Laufe von mehreren Jahrhunderten und durch die Eingliederung in völlig unterschiedliche politischen und geographische Kontexte vollständig anders.)
2. Russinen haben sich als eine Nation in Ungarn formiert und haben ihre Staatlichkeit früher als Ukrainer bekommen. Mindestens deswegen können sie nicht zu ukrainischer, russischer (großrussischer), polnischer oder slowakischer nationalen Gruppe angehören. Russinen sind eine abgesonderte zentral-europäische Nation oder, infolge der Zugehörigkeit zur orthodoxen Kirche und dem Östlichen Ritual mit seiner sogenannten kirchen-slawischen Sprache, sind die vierte ostslawische Ethnie (Russinen, Russen, Ukrainer, Weißrussen);
3. Die Russinen als eine abgesonderte Nationalität hatten eine eigene Grammatik, d.h. die Grammatik der russinischen Sprache früher als die Ukrainer, kodifizierten sie als ihre Schriftsprache aber erst 2001 in Uschgorod (auf der Basis der früheren Grammatiken und der weiterhin lebendigen karpato-russinischen Dialekte);
4. Die Russinen sollen nicht nur über die gleichen Rechte verfügen, wie die anderen nationalen Minderheiten des ukrainischen Staates, d.h. die russinische Sprache in der Presse, im Rundfunk, im Fernsehen und im Unterricht zu verwenden, sondern auch das Recht haben, ihren 1945 ungesetzlich aufgehobenen regionalen Status der nationalen Autonomie wiederherzustellen.

Die Russinen der Transkarpaten meinen, dass die in ihrem Volk erhalten gebliebenen Traditionen der eigenen Staatlichkeit und die zahlreichen Verletzungen ihrer Rechte in der Vergangenheit ihrem Volk sogar das Recht auf Selbstbestimmung gewähren. Eigentlich verfügen Podparpatische Russinen über das Recht auf Selbstbestimmung bereits seit 1919 (wie z.B. auch Slowaken; und heutzutage zweifelt ja niemand am Recht der Slowakei auf Selbstbestimmung – genau die gleichen Vorbedingungen, wie die Slowaken, haben auch die Russinen).

Von 1919 bis 1939 war die Podkarpatskaja Rus (Vorkarpaten Russland) „mit breitester Autonomie“ Bestandteil der Tschechoslowakei (bis zur Okkupation der letzten durch Deutschland). Am 15. März 1939 soll der Sojm (das Parlament – Anm. des Verfassers) die Republik Podkarpatskaja Rus in die Karpatenukraine umbenannt (3) . Außerdem soll es die Entscheidung gefasst haben, dass die Staatssprache der Russinen nun die Sprache des Nachbarn (der polnischen Galiciens) wird. Die Führer der gegenwärtigen russinischen Bewegung sind mit diesen „Entscheidungen“ ganz und gar nicht einverstanden und halten sie für ungesetzlich, angenommen in der Kriegszeit, unter der polizeilichen Kontrolle und ohne allgemeine Volksabstimmung. Es ist auch zu erwähnen, dass bereits drei Tage nach diesen Entscheidungen (d.h. am 18 März 1939) Ungarn mit der Billigung von Hitler die Transkarpaten okkupierte.
(3.Es gibt schwerwiegende Gründe, an der Tatsache der Durchführung der Sojm-Sitzungen am 15. März 1939 zu zweifeln. Aller Wahrscheinlichkeit nach fand tatsächlich keine Sitzunge des Sojms an diesem Tag statt, und die Berichte über seine Durchführung beruhen auf den Mythen der nach Kanada emigrierten Russinen. Auf jeden Fall, erwähnt keine vertrauenswürdige Quelle diese Sitzung. Außerdem laut der Verfassung der damaligen Tschechoslowakei ernennt das Datum und den Ort der Sojm-Sitzung der Präsident der Tschechoslowakei, und seine Entscheidung war, diese Sitzung am 21. März 1939 durchzuführen (sieh das Telegramm des Präsidentes der Tschechoslowakei Gacha an Vorsitzenden der autonomen Regierung von Podkarpatskaja Rus Voloshin.)

Nach der Befreiung des Territoriums durch die sowjetische Armee 1944 wurde in dieser Region wiederum die tschechoslowakische Hoheit wiederhergestellt. Allerdings nicht für sehr lange: am 26. November des gleichen Jahres tagte in Mukatschewo eine Volksversammlung, die sich für den Anschluss an die Ukrainische Sowjetrepublik ausgesprochen hatte (man muss natürlich erkennen, dass, erstens, diese Versammlung keine Vollmächte dafür hatte, zweitens, die Tagung in der Kriegszeit auf dem Territorium stattfand, welches dem Kommando der 4. Ukrainischen Front unterstellt war, und, drittens, alle bürgerlichen Rechte ausgesetzt waren). Diese Entscheidung wurde am 1. September 1945 vom Abkommen über den Beitritt der Karpatenukraine zur Ukrainischen Sowjetrepublik unterstützt und ratifiziert. Am 4. April 1946 wurde Karpatenukraine zum Transkarpatischen Gebiet der Ukrainischen Sowjetrepublik.

Im Endeffekt hat man in der UdSSR die Russinen offiziell als eine ethnographische Gruppe der Ukrainer betrachtet – dies rufte jedoch die aktive Unzufriedenheit der Russinen selbst hervor.

Nach der ukrainischen Volkszählung 2001 lebten im Transkarpatischen Gebiet 10069 Russinen. Freilich sind diese Daten nach der Meinung der russinischen Führer gefälscht. Zum Vergleich, laut der Volkszählung 1941 lebten mehr als fünfhunderttausend Russinen in der Region.

In der Zeit der Perestroyka führten das historische Gedächtnis der Russinen und ethnische Diskriminierungen zum offenen Protest wegen der verlorenen Staatlichkeit und zur Re-Aktivierung der russinischen Bewegung, die sich für russinische nationale Autonomie einsetzte. Am Referendum vom 1. Dezember 1991 haben die Einwohner der Transkarpaten-Region eine einmalige Chance bekommen, ihren politischen Status selbst zu bestimmen. Die Ergebnisse des Referendums sind eindeutig: 78% der Stimmen waren für den Wiederaufbau des Vorkriegsstatuses der Region und für die Wiederherstellung der transkarpatischen Podkarpatskaja Rus abgegeben (gemeint wurde das Entstehen eines vom internationalen Recht anerkannten „speziell selbstgesteuerten (besonders verwalteten) Territoriums im Rahmen der Ukraine“). Diese Volksforderung wurde jedoch ignoriert, was zur weiteren Aktivierung und Politisierung der russinischen Bewegung geführt hat.

Die Menschenrechtsbevollmächtigte in ukrainischem Parlament (Werchownaya Rada), Nina Karpatscheva, hat vom Ukrainas Präsidenten Juschtschenko gefordert, „im Einklang mit den UNO-Empfehlungen die russinische Nationalität in der Ukraine anzuerkennen“. Jedoch als Antwort darauf wurde vom ukrainischen Justizminister Onischtschuk das Schreiben mit einer harten Absage verfasst, in dem das Recht der Russinen auf die Autonomie verneint wird.

Erst dann haben sich die politischen Aktivisten der russinischen Bewegung entschieden, politisch zu handeln. Am 7. März 2007 hat der Zakarpatski Regionalrat eine Erklärung verfasst, in der „die Existenz (das Vorhandensein) des Volkes russinischer Nationalität auf dem Territorium des Gebietes anerkannt wurde und dieses Volk zum gesetzmässigen Besitzer der russinischen Territorien „südlich von Karpaten“ ab 1918 und zum handlungsfähigen Subjekt des internationalen Rechtes erklärt wurde.


Am 7. Juni 2008 fand in Mukatschewo der 1. Europäische Kongress der podkarpatischen Russinen statt, der die Entscheidung getroffen hat, den besonderen Status von Transkarpaten als eines speziellen selbstverwalteten Territoriume der Russinen „südlich von Karpaten“ mit der Verfassungsbezeichnung „Podkarpatskaja Rus“ wiederherzustellen“.

Am 25. Oktober 2008 fand im selben Mukatschewo der 2. Europäische Kongress der podkarpatischen Russinen statt, während dessen die Denkschrift über die Wiederherstellung der russinischen Staatlichkeit entsprechend dem Status vom 22. November 1938 (Verkündigung der Wiederherstellung der russinischer Staatlichkeit in der Form von Bundesrepublik „Podkarpatskaja Rus“)(4) und die Wiederherstellung der staatlichen Exekutive (Erklärung zur Bildung des exekutiven Organs der Republik - des Ministerkabinetts der Republik Podkarpatskaja Rus) unterschrieben wurde.
(4.Das Verfassungsgesetz vom 22. November 1938 hat der tschechoslowakischen Autonomie Podkarpatskaja Rus das Status einer Bundesrepublik im Rahmen der Tschechoslowakischen Föderation verliehen.)
Das Inkrafttreten dieser Denkschrift wurde auf den 1. Dezember verschoben. Bis zu diesem Datum hofften die Russinen, dass sich die ukrainischen Politiker zu den Verhandlungen mit Vertretern des russinischen Volkes bereit erklären. Aus diesen Hoffnungen wurde nichts. Im Endeffekt traten am 1. Dezember die Entscheidungen des 2. Europäischen Kongresses der podkarpatischen Russinen in Kraft und, wie russinischer Parlamentschef Ierodiakon Dmitrij Sidor erklärte, begann die Regierung von Podkarpatskaja Rus ihre Arbeit. Allerdings hat Dmitrij Sidor keine Namen der Regierungsmitglieder genannt, damit sie keinem zusätzlichen Druck seitens der ukrainischen Sicherheitskräfte unberstellt werden. Wie Herr Sidor erklärte, wollen Russinen im Rahmen des Verfassungsrechtes bleiben und fordern eine nationale Autonomie im Rahmen von Ukraine und die offizielle ukrainische Anerkennung dieser.

Darauffolgend statt die russinische Frage konstruktiv anzugehen , haben die ukrainischen Sicherheitskräfte die Verfolgungsjagd auf die Führer des russinischen Volkes gestartet. Obwohl die europäischen Länder die Probleme der Selbstbestimmung der Russinen durch die Etablierung einer weitgehenden nationalen Autonomie zu lösen versuchen, gibt es in der Ukraine in erster Linie Unterdrückung der Russinen.
Die Russinen können ja die Lage der Russinen in anderen Ländern vergleichen. In Ungarn haben die Russinen z.B. nicht nur offizielle Anerkennung, sondern geniessen gewisse Unterstützung als nationale Minderheit. Die russinische kulturelle Autonomie („Staatliche Selbstverwaltung der russinischen nationalen Minderheit Ungarns“) hat sehr gute Voraussetzungen für eine aktive Tätigkeit in kulturellen und sozialen Bereichen: z.B. jährlich wird der „Russinische Almanach“ herausgegeben, 2008 wurde die Anthologie der russinischen Poesie der zweiten Hälfte des XX. Jhs. „Russinische Renaissance“ veröffentlicht (Budapest, unter Redaktion von Marianne Ljawinez). In diesem Almanach sind ausgesuchte Gedichte russinischer Dichter aus 10 Staaten gesammelt. Der Almanach ist vor allem deswegen erwähnt, weil er eine große Rolle für das Aufrechterhalten der Beziehungen von Russinen aus unterschiedlichen Staaten spielt. Auch ist seine Rolle deswegen so hoch, weil er Voraussetzungen fürs Schaffen eines gemeinsamen Raumes der russinischer Kultur schafft und in Perspektive aus mehreren Normen der russinischer Sprache eine allgemein anerkannte Sprachnorm schafft.
Koennte die Staatlichegewalt der Ukraine diese neue politische Realität adäquat wahrnehmen und die Frage ueber die national-territoriale und national-kulturelle Autonomie den Russinen regeln, oder wuerde das Ignorieren ihrer Rechte fortsetzen, um weiter die Ukraine von den europäischen Standards in der Sphäre der Regulierung der nationalen Beziehungen zu entfernend? Die Auswahl bleibt hinter den Behörden aus Kiew, die, jedoch schon den die Kraft zusammennehmenden Prozess der Aktivierung den Russinen nicht ignorieren koennen.

Dr. Sergej Birjukov

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