07.09.2009: „Russinische“ Frage – den Weg
aus der Sackgasse finden.
Am 13. März 2009 hat die Regierung der Republik Podkarpatskaja Rus eine Erklärung
abgegeben, die im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten anlässlich
des 70-jährigen Jubiläums der Karpatoukraine verfasst wurde –
anlässlich der Feierlichkeiten, an denen auch der ukrainische
Präsident Victor Yushchenko teilgenommen hat. In diesem Dokument,
wurde unter anderem betont, dass durch diese feierlichen Aktivitäten
die Kiewer Regierung die Gründung der nationalen Autonomie der
russinischen Republik Podkarpatskaja Rus und die Souveränität
der Republik Podkarpatskaja Rus de-facto anerkannt hat 1.
(1.Zum ersten Mal wurde die nationale Autonomie den Russinen
nach dem ersten Weltkrieg im Rahmen der damaligen Tschechoslowakei
durch die Benennung der Region zum aunonomen Gebiet „Podkarpatskaja
Rus“ und später souveränen Staat mit dem Namen „Karpatoukraine“
zugesprochen).
Yushchenko, mit seiner Teilnahme am 14. März
2009 an Jubiläumsfeiern der Republik Podkarpatskaja Rus „Karpatoukraine“,
hat als erster ukrainischer Präsident den Status des Staates
Podkarpatskaja Rus de-facto anerkennt, den die Russinen am 1.
Dezember 2008 de-jure wiederhergestellt haben. Somit hat die
Ukraine durch die 9 tägigen glanzvollen Feste als erster Staat
die Souveränität von Podkarpatskaja Rus anerkannt. Das ist auch
nicht seltsam, denn dadurch – durch die Anerkennung der Staatlichkeit
von Podkarpatskaja Rus „Karpatoukraine“ – hat sich die Ukraine
endlich für die Lösung der russinischen Frage in Mitteleuropa
entschieden und für die gutnachbarlichen Beziehungen mit ihrem
südwestlichen Nachbarn, Republik Podkarpatskaja Rus, eingesetzt.
So ist der Wortlaut des Dokumentes.
Jedoch ist nicht alles so einfach, wie es
sich die Führer der russinischen Bewegungen vorstellen.
Ukrainische Sicherheitsdienste haben nicht
auf die Anklage verzichtet, die vor einiger Zeit gegen den Führer
der russinischen Bewegung gestellt wurde. Gemeint ist die Anklage
gegen den Leiter des „Sojmes (Parlamentes) der podkarpatischen
Russinen», den Ierodiakon Dmitrij Sidor, der des „Angriffes auf
die territoriale Ganzheit und Unantastbarkeit der Ukraine“ beschuldigt
wird. Zur Zeit ist er von der Meldepflicht entbunden, die ihm
auferlegt wurde, weil er der Angeklagte im Prozess wegen „verfassungswidriger
Aufrufe zur Veränderung der territorialen Grenzen und der Staatsgrenze
von Ukraine“ ist. Es ist allerdings bekannt, dass diese Anklage
als Reaktion auf die Erklärung des Sojmes folgten, dass auf dem
Territorium der Podkarpatskaja Rus die nationale Autonomie der
Russinen wiederhergestellt und sogar eine Regierung gebildet
wurde (die Erklärung des Sojms wurde am 1. Dezember 2008 verkündet).
Da Sendungen des ukraninischen Fernsehens
und Mitteilungen ukraninischer Presse in Bezug auf die russinische
Problematik wohl wenig objektiv sind, müsste man die Geschichte
der russinischen Frage erforschen, um eine Antwort auf die Frage
herauszufinden, wer nun die Russinen sind und woher die Bezeichnung
Podkarpatskaja Rus überhaupt stammt?
Bevor man mit dieser Recherche anfängt, müsste
man sagen, dass moderne Wissenschaft unterschiedliche Herangehensweisen
in Bezug auf die Definition des Begriffe „Volk“, „Ethnie“ und
auf die Formen politischer Selbstbestimmung konkreter Völker
anbietet. Die Ethnografie lehrt, dass weder Gemeinsamkeit der
Herkunft, noch Religion, noch gemeinsame Kultur, noch individuelles
Selbstbewußtsein zu eindeutigen Kriterien (Prinzipien) gehören,
die ein bestimmtes Volk (Ethnie) von anderen Völkern (Ethnien)
abgrenzen können. Dementsprechend werden auch unterschiedliche
Herangehensweisen an die Handhabung der Probleme der nationalen
Selbstbestimmung kleiner Völker angeboten: von der Gründung eines
unabhängigen Staates, über administrative oder national-kulturelle
Autonomie, über die Föderalisation des „übergeordneten“ Staates,
über allgemeine Demokratisierung, bis zur Quotierung der Vertretung
von nationalen Minderheiten in gesellschaftlichen Machtstrukturen.
Wie Erfahrungen aus vielen Ländern zeigen,
schließt die national-kulturelle Autonomie und sogar der Status
eines Subjektes der Föderation (verstanden als eine Form der
inneren Selbstbestimmung) das Problem der Minderheitsrechte nicht
in vollem Umfang aus. Es ist auch damit verbunden, dass es unter
den Fachleuten des internationalen Rechts keine allgemeingültige
Verständigung in Bezug auf den Terminus „Minderheit“ gibt. Die
lebhafte Diskussion in diesem Zusammenhang ihrerzeit in den Vereinten
Nationen führte zu keinem Erfolg.
Das Problem der Minderheiten wurde vom internationalen
Recht in den 1950er Jahren des 20. Jh. aufgehoben: seit dieser
Zeit beschäftigt sich auch die UNO aktiv mit dieser Frage. Allerdings
gibt es bis heute kein allgemein anerkanntes internationales
Dokument zur Frage der Minderheitsrechte. Obwohl im Artikel 27
des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
von Personen, die ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten
angehören, diesen Personen das Recht anerkannt wird, die eigene
Kultur und Muttersprache zu benutzen, sich zur eigenen Religion
zu bekennen und eigene religiöse Ritualien zu erfüllen, gibt
es gleichzeitig im Pakt außer der Deklaration nichts, was für
die konkrete Umsetzung der Minderheitsrechte sprechen könnte.
Der Hauptgrund dafür, wie man leicht vermuten kann, liegt darin,
dass viele Staaten konkretere Aussagen fürchten müssen, denn
eine konkretere Anerkennung der Minderheitsrechte könnte problemlos
in separatistische Bestrebungen entarten.
Der Fortschritt europäischer Organisationen
bei der Entwicklung von Standards in Bezug auf Minderheiten war
Anreiz für die UNO-Generalversammlung zur Verabschiedung der
Resolution (47/135) über Rechte von Personen, die nationalen
oder ethnischen, oder religiösen, oder sprachlichen Minderheiten
angehören, im Dezember 1992.
Die Resolution fasst Pflicht der Staaten (Artikel
1) in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten zusammen, die Existenz
der Minderheiten im Rahmen ihrer anerkannten Territorien, ihre
nationale, ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche
Eigenart zu schützen, d.h. das Recht der kleinen Völker auf das
Leben zu beachten. Unter den Rechten von Personen, die Minderheiten
angehören (Artikel 2), werden folgende Rechte genannt:
1. Das Recht, ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, sich
zu ihrer eigenen Religion zu bekennen und sie auszuüben und sich
ihrer eigenen Sprache zu bedienen, privat und in der Öffentlichkeit,
frei und ohne Einmischung oder Diskriminierung jedweder Art;
2. Das Recht auf volle Teilnahme am kulturellen, religiösen,
sozialen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben;
3. Das Recht auf wirksame Beteiligung an den auf nationaler und
gegebenenfalls regionaler Ebene getroffenen Entscheidungen, welche
die Minderheit betreffen, der sie angehören, oder die Regionen,
in denen sie leben, in einer Art und Weise, die mit den Rechtsvorschriften
ihres Landes nicht unvereinbar ist;
4. Das Recht, eigene Vereinigungen zu gründen und zu unterhalten;
sowie, ohne jegliche Diskriminierung freie und friedliche Kontakte
mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe und mit Angehörigen anderer
Minderheiten herzustellen und zu pflegen, sowie Kontakte über
die Grenzen hinweg mit Bürgern anderer Staaten, mit denen sie
nationale oder ethnische, religiöse oder sprachliche Gemeinsamkeiten
verbinden.
In Anbetracht der ausserordentlichen Komplexität
und der Sensibilität des Problems sowie der Befürchtungen mehrerer
Staaten dass das Dokument falsch gedeutet werden und separatistische
Bestrebungen seitens der Minderheiten aufkommen könnten, lautet
der Wortlaut der Resolution im Punkt 4 des Artikels 8 unzweideutig:
„Diese Erklärung ist nicht so auszulegen, als gestatte sie eine
Tätigkeit, die im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der
Vereinten Nationen steht, einschließlich der souveränen Gleichheit,
der territorialen Unversehrtheit und der politischen Unabhängigkeit
der Staaten“.
Falls Russinen sich als eine Minderheit verstehen,
können sie – sich auf die Resolution (47/135) der UNO-Generalversammlung
stützend - die Gesamtheit in der Resolution aufgelisteten Minderheitsrechte
für sich beanspruchen, die auch dem Punkt 4 des Artikels 8 der
Resolution nicht widersprechen. Was sind aber nun Russinen?
Für den Staat Ukraine sind Russinen eine Subethnie
der Ukrainer, die einige Besonderheiten wegen der langfristigen
Separation von der ukrainischen Nation aufweist. Die ukrainische
Enziklopädie sagt folgendes: „Als Russinen bezeichnet man Ukrainer,
die im West-Süden der Ukraine ansässig sind. Diese Bezeichnung
war besonders in der Zeit der Unterjochung dieser Territorien
durch Österreich-Ungarn verbreitet. Einige historische Bedingungen,
die Originalität ihrer Sprache und Kultur bedingt haben, sind:
eine langwierige ausländische Herrschaft, Zergliederung dieser
Bevölkerungsgruppe durch Staatsgrenzen, soziale und nationale
Unterdrückung, Assimilationspolitik der ausländischen feudalen
und bürgerlichen Herrscher“.
Die Russinen dagegen halten sich selbst für
die vierte ostslawische Ethnie mit einer jahrhundertelange Geschichte,
deren Wurzeln sogar tiefer als die Wurzeln des ukrainischen Volkes
liegen. Dabei gründen ihre Ansichten Ideologen und Teilnehmer
moderner russinischer Bewegung auf folgenden Postulaten:
1. Podkarpatische (Vorkarpathische) Russinen(2) leben seit dem
frühem Mittelalter als authochtones Volk in den Tälern der Karpaten
und sind eine Nation seit der von ihnen realisierten Selbstbestimmung
am 21. Dezember 1918 – mit Ausnahme der Russinen von Wojwodina
in Serbien, die vor 250 Jahren durch die Kaiserin Maria-Teresia
dorthin zwanghaft umgesiedelt wurden, sowie der aus dem Süden
Polens in 1944-1946 deportierten Russinen.
(2.Eine korrektere Bezeichnung dieser Ethnie wäre „Russinen aus dem Süden der
Karpaten“. Diese Bezeichnung wurde von Diplomaten in der Zeit
nach dem 1.
Weltkrieg bei der Neuordnung Europas vorgeschlagen. Solch eine
Bezeichnung schließt eine mögliche Verwirrung durch Abspaltung
von Russinen Galiziens auf nord-östlicher Seite von Karpaten,
denn beide Völker sind infolge der Isoliertheit voneinander im
Laufe von mehreren Jahrhunderten und durch die Eingliederung
in völlig unterschiedliche politischen und geographische Kontexte
vollständig anders.)
2. Russinen haben sich als eine Nation in Ungarn formiert und
haben ihre Staatlichkeit früher als Ukrainer bekommen. Mindestens
deswegen können sie nicht zu ukrainischer, russischer (großrussischer),
polnischer oder slowakischer nationalen Gruppe angehören. Russinen
sind eine abgesonderte zentral-europäische Nation oder, infolge
der Zugehörigkeit zur orthodoxen Kirche und dem Östlichen Ritual
mit seiner sogenannten kirchen-slawischen Sprache, sind die
vierte ostslawische Ethnie (Russinen, Russen, Ukrainer, Weißrussen);
3. Die Russinen als eine abgesonderte Nationalität hatten eine
eigene Grammatik, d.h. die Grammatik der russinischen Sprache
früher als die Ukrainer, kodifizierten sie als ihre Schriftsprache
aber erst 2001 in Uschgorod (auf der Basis der früheren Grammatiken
und der weiterhin lebendigen karpato-russinischen Dialekte);
4. Die Russinen sollen nicht nur über die gleichen Rechte verfügen,
wie die anderen nationalen Minderheiten des ukrainischen Staates,
d.h. die russinische Sprache in der Presse, im Rundfunk, im
Fernsehen und im Unterricht zu verwenden, sondern auch das
Recht haben,
ihren 1945 ungesetzlich aufgehobenen regionalen Status der
nationalen Autonomie wiederherzustellen.
Die Russinen der Transkarpaten meinen, dass
die in ihrem Volk erhalten gebliebenen Traditionen der eigenen
Staatlichkeit und die zahlreichen Verletzungen ihrer Rechte in
der Vergangenheit ihrem Volk sogar das Recht auf Selbstbestimmung
gewähren. Eigentlich verfügen Podparpatische Russinen über das
Recht auf Selbstbestimmung bereits seit 1919 (wie z.B. auch Slowaken;
und heutzutage zweifelt ja niemand am Recht der Slowakei auf
Selbstbestimmung – genau die gleichen Vorbedingungen, wie die
Slowaken, haben auch die Russinen).
Von 1919 bis 1939 war die Podkarpatskaja Rus
(Vorkarpaten Russland) „mit breitester Autonomie“ Bestandteil
der Tschechoslowakei (bis zur Okkupation der letzten durch Deutschland).
Am 15. März 1939 soll der Sojm (das Parlament – Anm. des Verfassers)
die Republik Podkarpatskaja Rus in die Karpatenukraine umbenannt
(3) . Außerdem soll es die Entscheidung gefasst haben, dass die
Staatssprache
der Russinen nun die Sprache des Nachbarn (der polnischen Galiciens)
wird. Die Führer der gegenwärtigen russinischen Bewegung sind
mit diesen „Entscheidungen“ ganz und gar nicht einverstanden
und halten sie für ungesetzlich, angenommen in der Kriegszeit,
unter der polizeilichen Kontrolle und ohne allgemeine Volksabstimmung.
Es ist auch zu erwähnen, dass bereits drei Tage nach diesen Entscheidungen
(d.h. am 18 März 1939) Ungarn mit der Billigung von Hitler die
Transkarpaten okkupierte.
(3.Es gibt schwerwiegende Gründe, an der Tatsache der Durchführung der Sojm-Sitzungen am 15. März 1939 zu zweifeln. Aller Wahrscheinlichkeit nach fand tatsächlich keine Sitzunge des Sojms an diesem Tag statt, und die Berichte über seine Durchführung beruhen auf den Mythen der nach Kanada emigrierten Russinen. Auf jeden Fall, erwähnt keine vertrauenswürdige Quelle diese Sitzung. Außerdem laut der Verfassung der damaligen Tschechoslowakei ernennt das Datum und den Ort der Sojm-Sitzung der Präsident der Tschechoslowakei, und seine Entscheidung war, diese Sitzung am 21. März 1939 durchzuführen (sieh das Telegramm des Präsidentes der Tschechoslowakei Gacha an Vorsitzenden der autonomen Regierung von Podkarpatskaja Rus Voloshin.)
Nach der Befreiung des Territoriums durch
die sowjetische Armee 1944 wurde in dieser Region wiederum die
tschechoslowakische Hoheit wiederhergestellt. Allerdings nicht
für sehr lange: am 26. November des gleichen Jahres tagte in
Mukatschewo eine Volksversammlung, die sich für den Anschluss
an die Ukrainische Sowjetrepublik ausgesprochen hatte (man muss
natürlich erkennen, dass, erstens, diese Versammlung keine Vollmächte
dafür hatte, zweitens, die Tagung in der Kriegszeit auf dem Territorium
stattfand, welches dem Kommando der 4. Ukrainischen Front unterstellt
war, und, drittens, alle bürgerlichen Rechte ausgesetzt waren).
Diese Entscheidung wurde am 1. September 1945 vom Abkommen über
den Beitritt der Karpatenukraine zur Ukrainischen Sowjetrepublik
unterstützt und ratifiziert. Am 4. April 1946 wurde Karpatenukraine
zum Transkarpatischen Gebiet der Ukrainischen Sowjetrepublik.
Im Endeffekt hat man in der UdSSR die Russinen
offiziell als eine ethnographische Gruppe der Ukrainer betrachtet
– dies rufte jedoch die aktive Unzufriedenheit der Russinen selbst
hervor.
Nach der ukrainischen Volkszählung 2001 lebten
im Transkarpatischen Gebiet 10069 Russinen. Freilich sind diese
Daten nach der Meinung der russinischen Führer gefälscht. Zum
Vergleich, laut der Volkszählung 1941 lebten mehr als fünfhunderttausend
Russinen in der Region.
In der Zeit der Perestroyka führten das historische
Gedächtnis der Russinen und ethnische Diskriminierungen zum offenen
Protest wegen der verlorenen Staatlichkeit und zur Re-Aktivierung
der russinischen Bewegung, die sich für russinische nationale
Autonomie einsetzte. Am Referendum vom 1. Dezember 1991 haben
die Einwohner der Transkarpaten-Region eine einmalige Chance
bekommen, ihren politischen Status selbst zu bestimmen. Die Ergebnisse
des Referendums sind eindeutig: 78% der Stimmen waren für den
Wiederaufbau des Vorkriegsstatuses der Region und für die Wiederherstellung
der transkarpatischen Podkarpatskaja Rus abgegeben (gemeint wurde
das Entstehen eines vom internationalen Recht anerkannten „speziell
selbstgesteuerten (besonders verwalteten) Territoriums im Rahmen
der Ukraine“). Diese Volksforderung wurde jedoch ignoriert, was
zur weiteren Aktivierung und Politisierung der russinischen Bewegung
geführt hat.
Die Menschenrechtsbevollmächtigte in ukrainischem
Parlament (Werchownaya Rada), Nina Karpatscheva, hat vom Ukrainas
Präsidenten Juschtschenko gefordert, „im Einklang mit den UNO-Empfehlungen
die russinische Nationalität in der Ukraine anzuerkennen“. Jedoch
als Antwort darauf wurde vom ukrainischen Justizminister Onischtschuk
das Schreiben mit einer harten Absage verfasst, in dem das Recht
der Russinen auf die Autonomie verneint wird.
Erst dann haben sich die politischen Aktivisten
der russinischen Bewegung entschieden, politisch zu handeln.
Am 7. März 2007 hat der Zakarpatski Regionalrat eine Erklärung
verfasst, in der „die Existenz (das Vorhandensein) des Volkes
russinischer Nationalität auf dem Territorium des Gebietes anerkannt
wurde und dieses Volk zum gesetzmässigen Besitzer der russinischen
Territorien „südlich von Karpaten“ ab 1918 und zum handlungsfähigen
Subjekt des internationalen Rechtes erklärt wurde.
Am 7. Juni 2008 fand in Mukatschewo der 1. Europäische Kongress
der podkarpatischen Russinen statt, der die Entscheidung getroffen
hat, den besonderen Status von Transkarpaten als eines speziellen
selbstverwalteten Territoriume der Russinen „südlich von Karpaten“
mit der Verfassungsbezeichnung „Podkarpatskaja Rus“ wiederherzustellen“.
Am 25. Oktober 2008 fand im selben Mukatschewo
der 2. Europäische Kongress der podkarpatischen Russinen statt,
während dessen die Denkschrift über die Wiederherstellung der
russinischen Staatlichkeit entsprechend dem Status vom 22. November
1938 (Verkündigung der Wiederherstellung der russinischer Staatlichkeit
in der Form von Bundesrepublik „Podkarpatskaja Rus“)(4) und die
Wiederherstellung der staatlichen Exekutive (Erklärung zur Bildung
des exekutiven Organs der Republik - des Ministerkabinetts der
Republik Podkarpatskaja Rus) unterschrieben wurde.
(4.Das Verfassungsgesetz vom 22. November
1938 hat der tschechoslowakischen Autonomie Podkarpatskaja
Rus das
Status einer Bundesrepublik im Rahmen der Tschechoslowakischen
Föderation verliehen.)
Das Inkrafttreten dieser Denkschrift wurde
auf den 1. Dezember verschoben. Bis zu diesem Datum hofften die
Russinen, dass sich die ukrainischen Politiker zu den Verhandlungen
mit Vertretern des russinischen Volkes bereit erklären. Aus diesen
Hoffnungen wurde nichts. Im Endeffekt traten am 1. Dezember die
Entscheidungen des 2. Europäischen Kongresses der podkarpatischen
Russinen in Kraft und, wie russinischer Parlamentschef Ierodiakon
Dmitrij Sidor erklärte, begann die Regierung von Podkarpatskaja
Rus ihre Arbeit. Allerdings hat Dmitrij Sidor keine Namen der
Regierungsmitglieder genannt, damit sie keinem zusätzlichen Druck
seitens der ukrainischen Sicherheitskräfte unberstellt werden.
Wie Herr Sidor erklärte, wollen Russinen im Rahmen des Verfassungsrechtes
bleiben und fordern eine nationale Autonomie im Rahmen von Ukraine
und die offizielle ukrainische Anerkennung dieser.
Darauffolgend statt die russinische Frage
konstruktiv anzugehen , haben die ukrainischen Sicherheitskräfte
die Verfolgungsjagd auf die Führer des russinischen Volkes gestartet.
Obwohl die europäischen Länder die Probleme der Selbstbestimmung
der Russinen durch die Etablierung einer weitgehenden nationalen
Autonomie zu lösen versuchen, gibt es in der Ukraine in erster
Linie Unterdrückung der Russinen.
Die Russinen können ja die Lage der Russinen in anderen Ländern vergleichen.
In Ungarn haben die Russinen z.B. nicht nur offizielle Anerkennung, sondern
geniessen gewisse Unterstützung als nationale Minderheit. Die russinische kulturelle
Autonomie („Staatliche Selbstverwaltung der russinischen nationalen Minderheit
Ungarns“) hat sehr gute Voraussetzungen für eine aktive Tätigkeit in kulturellen
und sozialen Bereichen: z.B. jährlich wird der „Russinische Almanach“ herausgegeben,
2008 wurde die Anthologie der russinischen Poesie der zweiten Hälfte des XX.
Jhs. „Russinische Renaissance“ veröffentlicht (Budapest, unter Redaktion von
Marianne Ljawinez). In diesem Almanach sind ausgesuchte Gedichte russinischer
Dichter aus 10 Staaten gesammelt. Der Almanach ist vor allem deswegen erwähnt,
weil er eine große Rolle für das Aufrechterhalten der Beziehungen von Russinen
aus unterschiedlichen Staaten spielt. Auch ist seine Rolle deswegen so hoch,
weil er Voraussetzungen fürs Schaffen eines gemeinsamen Raumes der
russinischer Kultur schafft und in Perspektive aus mehreren Normen der russinischer
Sprache eine allgemein anerkannte Sprachnorm schafft.
Koennte die Staatlichegewalt der Ukraine diese neue politische Realität adäquat
wahrnehmen und die Frage ueber die national-territoriale und national-kulturelle
Autonomie den Russinen regeln, oder wuerde das Ignorieren ihrer Rechte fortsetzen,
um weiter die Ukraine von den europäischen Standards in der Sphäre der Regulierung
der nationalen Beziehungen zu entfernend? Die Auswahl bleibt hinter den Behörden
aus Kiew, die, jedoch schon den die Kraft zusammennehmenden Prozess der Aktivierung
den Russinen nicht ignorieren koennen.
Dr. Sergej Birjukov
